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Welche Rechtsform ein Modelabel haben sollte

Wer ein Modelabel gründen will steht bei der Frage, welche Rechtsform für ihn die richtige ist, vor den gleichen Überlegungen, wie jeder andere Unternehmer.

Zwischen welchen Rechtsformen kannst Du wählen?

Wer sein Unternehmen in Deutschland gründen will, hat grundsätzlich die Wahl zwischen folgenden Rechtsformen:

  • Einzelunternehmer (Gewerbetreibender)
  • eingetragene Kauffrau / Kaufmann
  • Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts (BGB-Gesellschaft)
  • Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG)
  • Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, Limited, Unternehmergesellschaft
    haftungsbegrenzt).

Als Einzelunternehmer musst Du lediglich eine Gewerbeerlaubnis bei der zuständigen Behörde Deiner Stadt beantragen. Du kannst Dich freiwillig ins Handelsregister eintragen lassen, was gegenüber Banken und anderen Investoren die Seriosität erhöht, aber auch mit einer Reihe von zusätzlichen Pflichten verbunden ist. Deine geschäftlichen Entscheidungen fallen dann in den Anwendungsbereich des Handelsgesetzbuches, außerdem musst Du die Rechnungslegungsvorschriften für Kaufleute beachten.

Wenn Du Dein Unternehmen gemeinsam mit anderen gründen willst, hast Du die Wahl zwischen einer BGB-Gesellschaft,einer Handelsgesellschaft oder einer Kapitalgesellschaft. Für welche Rechtsform Du Dich entscheidest sollte auch in dem Businessplan für Dein Modelabel stehen, da potenzielle Investoren natürlich daran interessiert sind.

Wesentliche Vor- und Nachteile der einzelnen Rechtsformen

Einzelunternehmen und BGB-Gesellschaften nach § 705 ff. BGB sind sehr einfach zu Gründen. Für den Gesellschaftsvertrag einer BGB-Gesellschaft gibt es keine gesetzlichen Formvorschriften. Er könnte sogar mündlich geschlossen werden, eine notarielle Beglaubigung ist nicht erforderlich. Darüber hinaus setzen diese beiden Rechtsformen auch kein Mindestkapital voraus. Den niedrigen Gründungskosten und den geringen Anforderungen an das Startkapital steht aber ein gewaltiger Nachteil gegenüber: Die unbeschränkte Haftung mit Deinem gesamten Vermögen, einschließlich der Eigentumswohnung, die Dir Deine Großeltern geschenkt haben und Deinem gesamten Ersparten.

Rechtsform Modelabel

Bei einer BGB-Gesellschaft sind alle Gesellschafter berechtigt, das Unternehmen nach außen zu vertreten, gleichzeitig haften gegenüber Dritten alle Gesellschafter für die Schulden der Gesellschaft uneingeschränkt. In diesem Fall kann es Dir also passieren, dass Du finanziell für Geschäfte gerade stehen musst, die Du gar nicht selbst getätigt, vielleicht nicht einmal gebilligt, hast. Im Innenverhältnis steht Dir dann zwar ein Ausgleichsanspruch gegenüber Deinen Mitgesellschaftern zu, der aber ins Leere läuft, falls sie nicht über ausreichend Vermögen verfügen. Das gleiche Risiko trifft Dich auch als Gesellschafter einer Offenen Handelsgesellschaft (OHG) oder als Komplementär einer Kommanditgesellschaft (KG).

Das Risiko der persönlichen Haftung kann nur durch die Gründung einer Kapitalgesellschaft ausgeschlossen werden. Die beliebteste Rechtsform ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Hier ist die Haftung jedes Anteilseigners auf die Höhe seiner Einlage begrenzt. Diese Rechtsform erlaubt also eine strikte Trennung zwischen Betriebs- und Privatvermögen. Eine GmbH kann von einer oder mehreren Personen gegründet werden. Der Gesellschaftsvertrag muss notariell beglaubigt und die Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen werden. Die GmbH unterliegt außerdem sehr umfangreichen Rechnungslegungs- und Publikationsvorschriften, wobei für kleine Unternehmen aber Erleichterungen existieren, die im Rahmen des Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz (MicroBilG) beschlossen worden sind. Die Buchführungsvorschriften für Kaufleute müssen aber auch von Kleinst-GmbHs beachtet werden.

Darüber hinaus muss das Stammkapital der GmbH mindestens 25.000 Euro Betragen und bei der Gründung auch tatsächlich aufgebracht werden. Diese Summe stellt für junge Unternehmer recht häufig eine beträchtliche finanzielle Hürde dar. Aus diesem Grund wurde vor einigen Jahren die auch als Mini-GmbH bezeichnete Unternehmergesellschaft haftungsbegrenzt eingeführt. Die Gründungsvoraussetzungen sind dieselben wie bei der regulären GmbH, das Mindeststammkapital beträgt aber nur einen Euro. Alternativ zur UG haftungsbegrenzt steht die englische Limited zur Verfügung. Wer ein solches Unternehmen gründen will, braucht zumindest eine Postanschrift in Groß Britannien. Allerdings gibt es Dienstleister, die „Gründungspakete“ bereits für wenige hundert Euro anbieten. Das Mindestkapital dieser Gesellschaften beträgt ein Pfund, die Haftung der Gesellschafter ist auf die Einlage begrenzt.

Überblick über die verschiendenen Rechtsformen für ein Modelabel

Rechtsform Haftung Einlage Handelsregister Kosten Aufwand
Einzelunternehmen Unbeschränkt* Keine Nein Gering Niedrig
Eingetragener Kaufmann Unbeschränkt* Keine Ja Mittel Mittel
GbR Unbeschränkt* Keine Nein gering Niedrig
oHG Unbeschränkt* Keine Ja Mittel Mittel
KG Komplementär:
Unbeschränkt*
Kommanditist:
In Höhe der Einlage
Keine Ja Hoch Mittel
GmbH Gesellschaftsvermögen 25.000 € Ja Hoch Hoch
UG Gesellschaftsvermögen 1 € Ja Hoch Mittel
GmbH & Co. KG Komplementär:
Gesellschaftsvermögen
Kommanditist:
In Höhe der Einlage
25.000 € Ja Sehr hoch Hoch

* Haftung über das Firmenvermögen hinaus, also auch mit dem Privatvermögen.

Fazit:

Während der frühen Gründungsphase, in der vor allem Ideen entwickelt und Geschäftspartner gesucht werden, kannst Du auch als Einzelunternehmer oder gemeinsam mit Deinen Mitgründern als BGB-Gesellschaft agieren. Sobald der Geschäftsbetrieb aber Fahrt aufnimmt und Investitionen getätigt werden, solltest Du die Umwandlung des Unternehmens in eine Gesellschaftsform, bei der Deine persönliche Haftung ausgeschlossen ist, in Angriff nehmen.