Modegründer die ihre Kollektionen im eigenen Onlineshop verkaufen unterliegen einigen rechtlichen Pflichten. Insbesondere beim Verkauf an Privatpersonen sind zum Beispiel Informations- und Belehrungspflichten nach dem Fernabsatzgesetz zu beachten.
Seit Mai 2018 gilt zudem die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Sie regelt den Umgang mit Kunden- und Nutzerdaten auf Deiner Website. Dazu gehören neben Produktkäufen auch das Tracking über Google Analytics oder Facebook etc.
Werden diese Vorschriften nicht eingehalten, kann es zum Beispiel zu Abmahnungen kommen.