Bei der Gründung eines Modelabels bzw. einer Modemarke stellt sich schnell die Frage, wie man diese rechtlich schützen lassen kann. Aber ist dieser Schritt überhaupt notwendig oder gibt es wichtigere Schritte die es vorab zu gehen gilt? Um diese Frage zu beantworten müssen zuerst einige Details zur Markenanmeldung erläutert werden.
Was ist eine „Marke“?
Dem Begriff Marke kommt eine zweifache Bedeutung zu. Einerseits ist die Marke wesentlicher Bestandteil der Produktpolitik im Rahmen des Marketings. Andererseits ist die Marke ein gewerbliches Schutzrecht im Sinne des Markenrechtes. Als solches räumt es dem Markeninhaber das alleinige Recht ein, die Marke für die vom Schutz erfassten Waren und Dienstleistungen zu verwenden. Bei unzulässiger Benutzung durch Dritte können Sie als Markeninhaber Unterlassungs- und Schadenersatzrechte geltend machen.
Marke im Sinne des Markengesetzes
Als Marke können alle Kennzeichen geschützt werden, welche geeignet sind, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Das Kennzeichen muss Unterscheidungskraft aufweisen, um als Marke angemeldet werden zu können. Ausgenommen sind daher Zeichen, welche die betreffenden Waren und Dienstleistungen lediglich beschreiben. Laut Markengesetz können Wörter, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen, dreidimensionale Gegenstände und Hörsignale Bestandteil einer Marke sein.
Welche Markenformen kommen in Frage?
Je nach Bestandteil können Wortmarken, Bildmarken, Wort-/Bildmarken, dreidimensionale Marken und Hörmarken unterschieden werden.
Wortmarken bezeichnen Marken, welche aus Wörtern, Buchstaben, Zahlen oder sonstigen Schriftzeichen bestehen. Sie müssen in der vom DPMA verwendeten üblichen Druckschrift (Arial) darstellbar sein. Bilder, Bildelemente oder Abbildungen können als Bildmarken angemeldet werden. Werden hingegen Wort- und Bildbestandteile kombiniert, handelt es sich um sogenannte Wort-/Bildmarken. In die Gruppe der Wort-/Bildmarken oder Bildmarken fallen auch Wortzeichen, welche in einer speziellen Schreibweise, Schriftanordnung, Schriftgestaltung oder Farbe dargestellt werden.
Bildmarke, Wortmarke, Wort-/Bildmarke oder Design?
Sie können beispielsweise einen Namen oder Werbeslogan als Wortmarke schützen lassen.
Ein Logo können Sie je nach Bestandteilen entweder als Bildmarke oder als Wort-/Bildmarke zum Markenschutz anmelden. Parallel kommt Designschutz infrage. Je nach Zweck und Schutzdauer ist im Einzelfall eine Marke oder ein Design vorzuziehen. Wenn Sie das Logo überwiegend zur Kennzeichnung der Herkunft Ihrer Produkte einsetzen, sollten Sie den Markenschutz beantragen. Steht hingegen die optische Erscheinungsform des Logos im Vordergrund, bietet sich der Schutz als Design an. Während der Markenschutz unbegrenzt verlängert werden kann, ist der Designschutz auf 25 Jahre beschränkt. Im Zweifelsfall ist es ratsam, einen spezialisierten Anwalt zu konsultieren.
Wo findet die Markenanmeldung statt?
Die Marke ist beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) anzumelden. Nach erfolgreichem Abschluss des Anmeldeverfahrens wird die Marke in weniger als 6 Monaten in das Register eingetragen. Das DPMA prüft nicht, ob das Markenrecht gegen bestehende Schutzrechte Dritter verstößt. Sie sollten daher bereits im Vorfeld der Anmeldung Markenrecherchen durchführen, um sicherzustellen, dass Ihre Marke nicht bereits in identischer oder ähnlicher Form besteht. Ansonsten riskieren Sie einen Widerspruch und eine Löschung Ihrer Marke sowie allfällige zivilrechtliche Unterlassungs- und Schadenersatzklagen.
Markenschutz – Zeitlicher Geltungsbereich
Da Ihnen als Markeninhaber das alleinige Benutzungsrecht an der Marke zusteht, sollten Sie laufend Markenrecherchen durchführen, um etwaige Verstöße gegen Ihr Schutzrecht feststellen zu können. Ab dem Zeitpunkt der Anmeldung ist die Marke zunächst für einen Zeitraum von 10 Jahren geschützt. Danach haben Sie die Möglichkeit, gegen Bezahlung einer Verlängerungsgebühr (750 Euro) die Schutzdauer der Marke für jeweils weitere 10 Jahre zu verlängern.
Markenschutz – Geographischer Geltungsbereich
Der Schutzbereich einer nationalen Marke, welche beim DPMA angemeldet wird, umfasst die Bundesrepublik Deutschland. Die Gemeinschaftsmarke gewährleistet dem Markeninhaber Schutz auf dem gesamten Gebiet der Europäischen Union. In diesem Fall ist die Markenanmeldung beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) zu beantragen.
Es ist auch möglich, die Marke auf internationaler Ebene schützen zu lassen. Der Antrag auf internationale Registrierung ist an die Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) zu stellen und beim DPMA einzubringen.
Was kostet die Anmeldung?
Im Zuge der Anmeldung ist eine Anmeldungsgebühr zu entrichten, welche je nach Anmeldungsart zwischen 290 Euro(elektronischer Anmeldung) und 300 Euro (Papierform) variiert. Diese Anmeldegebühr inkludiert die Klassengebühr für bis zu drei Klassen. Für den Markenschutz ab der 4.Klasse fallen zusätzliche Kosten in Höhe von 100 Euro pro Klasse an. Die Kosten für europäische und internationale Marken sind ungleich höher.
Welche Alternativen gibt es?
Um einen umfassenden Markenschutz zu gewährleisten muss man tief in die Tasche greifen. Ungeklärt bleibt dabei wie wichtig dieser Schritt im Zuge der Gründung ist. Denn grade in der Start-Up Phase sind die finanziellen Mittel begrenzt und wirklich wichtig wird dieser Punkt erst wenn die Marke bekannt ist und Fälschungen in Umlauf kommen könnten. Aus unserer Erfahrung hat sich die Markenanmeldung nur selten bezahlt gemacht. In der heutigen Zeit ist es sowieso viel wichtiger dass die zugehörige Webadresse des Markennamens noch zu haben ist.